
Benötigen Sie ein Führungszeugnis aus Polen für berufliche Zwecke, Einwanderung, Aufenthalt oder andere offizielle Angelegenheiten? Fragen Sie sich, wie Sie ein Strafregisterauszug aus Polen aus dem Ausland beantragen können?
Als zugelassener Rechtsanwalt mit Sitz in Polen biete ich umfassende rechtliche Unterstützung bei der Beantragung des polnischen Strafregisterauszugs aus dem Krajowy Rejestr Karny (Nationales Strafregister), einschließlich Apostille-Service und beglaubigten Übersetzungen ins Englische oder Deutsche.
Kosten für die Beantragung eines polnischen Führungszeugnisses
Hier finden Sie eine Übersicht über die Gebühren und offiziellen Kosten für die Beantragung eines polnischen Führungszeugnisses:
Rechtsanwaltsgebühren (individuell zu bestätigen):
- 280 € zzgl. MwSt. – Rechtliche Unterstützung bei der Beantragung des Führungszeugnisses
- 100 € zzgl. MwSt. – Rechtliche Unterstützung bei der Apostille-Verfahren (falls erforderlich)
Offizielle Kosten in Polen (umgerechnet in USD, zur Orientierung):
Polnisches Führungszeugnis (ein Register – in der Regel das Strafregister):
- 30 PLN (~8,07 USD) – offizielle Gebühr für das Führungszeugnis
- 17 PLN (~4,57 USD) – Stempelgebühr für anwaltliche Vertretung
Apostille-Verfahren (falls erforderlich):
- 60 PLN (~16,14 USD) – Stempelgebühr für die Apostille
- 17 PLN (~4,57 USD) – Stempelgebühr für die anwaltliche Vertretung
Diese Beträge können je nach Wechselkurs und gesetzlichen Änderungen variieren.
Ich übernehme sämtliche Zahlungen und Formalitäten in Ihrem Namen, damit Sie sich um nichts kümmern müssen – auch wenn Sie sich im Ausland befinden.
Was ist ein polnisches Führungszeugnis?
Ein polnischer Strafregisterauszug ist ein offizielles Dokument, das vom Justizministerium ausgestellt wird und bestätigt, ob eine Person Vorstrafen in Polen hat.
Dieses Dokument wird häufig benötigt von:
- Arbeitgebern
- Universitäten
- Behörden
- Konsulaten und Botschaften für Visaanträge
Wer kann ein polnisches Führungszeugnis beantragen?
- Der Standardprozess zur Beantragung eines Strafregisterauszugs aus Polen umfasst folgende Schritte:
- Vollmacht – Sie unterzeichnen eine Vollmacht, die es mir erlaubt, in Ihrem Namen zu handeln.
- Antragstellung – Ich reiche den Antrag beim Justizministerium ein.
- Dokumentenabholung – Ich erhalte das Zertifikat in Ihrem Namen.
- Apostille (falls erforderlich) – Ich organisiere die Legalisierung des Dokuments.
- Beglaubigte Übersetzung – Ich arbeite mit vereidigten Übersetzern zusammen, um eine englische oder deursche Version bereitzustellen.
Bearbeitungszeit für ein polnisches Führungszeugnis
Der gesamte Vorgang dauert in der Regel etwa 3 Werktage. Falls eine Apostille benötigt wird, kann dies zusätzliche 2–4 Wochen in Anspruch nehmen.
Kontaktieren Sie mich für rechtliche Unterstützung in Polen
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle juristische Beratung.
Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung eines Führungszeugnisses aus Polen, mit oder ohne Apostille und Übersetzung?
Kontaktieren Sie meine Kanzlei – ich übernehme alle Schritte für Sie.
📧 E-Mail: pawel.mazur@pjmazur.pl
📞 Telefon: +48 572 279 379
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Paweł J. Mazur
Adwokat
Jestem polskim adwokatem.
Ponadto posiadam wpis na listę prawników Anglii i Walii (solicitors). Zobacz więcej